Rauchmelder Kontrolle
Rauchmelder Kontrolle

Seit Jahren sind falsche „Rauchmelder-Kontrolleure“ ein wiederkehrendes Thema auf Mimikama, schuld daran ist ein Kettenbrief, der eben soviel Irritation schafft, wie er hilfreich ist.

Es ist dieser Kettenbrief, der mit den Worten „Wir bekommen gerade Meldung intern von der Feuerwehr. ..es sind Leute unterwegs, die sich von Haus zu Haus durcharbeiten und kontrollieren wollen“. Dieser Kettenbrief warnt vor falschen Rauchmelder-Kontrolleuren, die sich Zugang zu Häusern verschaffen wollen.

Das Problem jedoch: Der Kettenbrief wird sehr häufig an Orten geteilt, wo gar keine falschen Rauchmelderkontrollen stattgefunden haben. In diesen Fällen erschafft der Kettenbrief mehr Hysterie, als dass er hilfreich ist.

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Dennoch ist der Anlass ist durchaus gerechtfertigt, da es diese Art der Betrugsmethode tatsächlich gibt! Immer wieder verschaffen sich Betrüger Zugang zu Wohnungen, indem sie sich als Feuerwehr ausgeben und behaupten, die Rauchmelder kontrollieren zu müssen. Davor warnt jetzt auch die Feuerwehr Dithmarschen.

Und hinter diesem Vorwand steckt dann im Regelfall eine Betrugsmasche. Der Zweck dahinter scheint unter anderem die Auskundschaftung lohnenden Diebesgutes zu sein. Die Feuerwehren jedenfalls sind zur Kontrolle von Rauchmeldern weder befugt, noch vorgesehen.

Feuerwehr warnt: Das machen wir nicht!

Wenn die Feuerwehr an der Haustür klingelt und vorgibt, sie müsse überprüfen, ob Rauchmelder vorhanden sind und ob diese auch voll funktionstüchtig sind, dann sollte jeder Bewohner stutzig werden. Denn eine solche Kontrolltätigkeit fällt nicht in den Aufgabenbereich einer Feuerwehr.

Gesetzlich sind Rauchwarnmelder in jeder Wohnung seit 2010 vorgeschrieben. Genauso ist in der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein unter dem §49 Abs. 4 geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren Besitzern der Wohnung obliegt. Es sei denn, der Eigentümer der Wohnung übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Somit ist klar geregelt, dass jeder in der eigenen Verantwortung liegt. Es bleibt Mietern also nur zu klären, ob sie selbst oder der Vermieter die Verantwortung übernimmt. Die Feuerwehr hat damit aber nichts zu tun.

Rauchmelder Kontrolle: Was tun im Ernstfall?

Sollten dennoch vermeintliche Feuerwehrmitglieder an der Tür klingeln und die Rauchmelder kontrollieren wollen, sollte man sich nicht von Uniformen überzeugen lassen. Für echte Mitglieder der Feuerwehr ist es ein leichtes ihre Mitgliedschaft auf Nachfrage auszuweisen. So wurden in vielen Wehren bereits die landeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstausweise eingeführt. Diese verfügen neben Angaben zur Feuerwehr auch über personenbezogene Angaben mit Lichtbild.

Sollte ein solcher Ausweis nicht vorliegen, kann auch ein mitgeführter Meldeempfänger die Zugehörigkeit der Feuerwehr bestätigen, denn hier kann im Regelfall der Name des Trägers und der Feuerwehr auf dem Display angezeigt werden. Sollte Unsicherheit bestehen, ist der Zutritt zur Wohnung zunächst zu verweigern und ein neuer Termin zu vereinbaren. Damit wehrt man grundsätzlich falsche Rauchmelder-Kontrolleure ab.

In der Zeit kann bei dem örtlichen Wehrführer eine Erkundung eingeholt werden, ob es sich bei dem Besuch tatsächlich um Mitglieder der Feuerwehr handelte. Aber Fakt bleibt: Die Feuerwehren machen keine Hausbesuche zur Überprüfung des anlagentechnischen Brandschutzes!

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